Was ist passiert?
Ein Gastbeitrag von Christoph Tonnier, Director Technology Center bei der telent GmbH, im Protector Magazin thematisiert die wachsende Cybersecurity-Herausforderung für Kritische Infrastrukturen (KRITIS) im Verkehrssektor. Kernaussage: Die zunehmende Verschmelzung von IT- und OT-Systemen (Operational Technology) in Bahnbetrieb, Flugsicherung und maritimem Sektor schafft neue Chancen für Digitalisierung, gleichzeitig aber auch neue Angriffsflächen. Verkehrsnetze müssen Cyberangriffe abwehren können, ohne dass Schutzmaßnahmen selbst den Betrieb gefährden.
Die Details
Der Beitrag arbeitet einen zentralen Unterschied heraus: Während ein Cybervorfall in der klassischen IT vor allem Vertraulichkeit und Integrität von Daten betrifft, muss in der Betriebstechnik zusätzlich die Verfügbarkeit physischer Prozesse erhalten bleiben. Ein automatisierter Shutdown, der in der IT als sinnvolle Schutzreaktion gilt, kann in OT-Umgebungen kritische Abläufe gefährden – etwa wenn ein Bahnübergang plötzlich nicht mehr zuverlässig abgesichert ist oder eine Leitstelle handlungsunfähig wird.
Als Bedrohungsszenario nennt der Artikel einen (bislang hypothetischen) Fall: Ein Angreifer manipuliert die Steuerung eines Bahnübergangs, während sich ein Zug nähert, und setzt Schranken oder Signale außer Kraft. Frühzeitige Erkennung könnte hier Gegenmaßnahmen ermöglichen, bevor Menschen zu Schaden kommen.
Regulatorisch verweist der Beitrag auf das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und die NIS-2-Richtlinie, die Betreiber verpflichten, ihre Infrastruktur nach Stand der Technik abzusichern, bei schweren Angriffen handlungsfähig zu bleiben und dies auch nachzuweisen. Dafür sind Risikoanalysen, angemessene Schutzmaßnahmen und Systeme zur Angriffserkennung notwendig.
Eine besondere operative Hürde bilden laut Artikel die langen Lebenszyklen von OT-Systemen: Während IT-Komponenten meist nach wenigen Jahren erneuert werden, laufen Steuerungskomponenten oft Jahrzehnte. Viele Stellwerke, Signalsteuerungen und Leitsysteme wurden gebaut, als Cybersicherheit noch kein Designkriterium war – Verschlüsselung und Zugriffskontrollen fehlen in älteren Protokollen häufig, ein Komplettaustausch ist meist nicht praktikabel.
Konkrete Schutzmaßnahmen aus dem Beitrag
- Anlagenbezogene Risikoanalyse als Ausgangspunkt, um realistische Angriffsszenarien und deren Folgen zu bewerten
- Verschlüsselungsverfahren je nach technischer Umgebung: Layer 2 (MACsec), Layer 3 (IPsec-VPN) oder TLS-basierte Protokolle, sofern die Systeme dies unterstützen
- Netzwerksegmentierung mit klar definierten Sicherheitszonen und überwachten Übergängen, um die Ausbreitung im Angriffsfall zu begrenzen
- Trennung von Steuerungsebenen und Office-Netz – keine direkte Erreichbarkeit
- Sichere Fernzugriffe, klare Rollen- und Berechtigungskonzepte sowie kontinuierliches Monitoring
- Strukturiertes Schwachstellen- und Patchmanagement mit Augenmaß je nach Systemrelevanz
- Redundante Kommunikationswege, falls eine Verbindung aus Sicherheitsgründen ausfällt oder eingeschränkt wird
Einordnung
Für den Verkehrssektor als KRITIS-Bereich ist die im Beitrag beschriebene Entwicklung besonders relevant, weil hier Cybersicherheit unmittelbar mit physischer Sicherheit verknüpft ist. Anders als etwa in der Bürokommunikation kann ein Systemausfall im Bahnbetrieb, an Tunnelsteuerungen oder in Verkehrsmanagementsystemen Menschenleben gefährden. Der Artikel verweist zudem auf Ransomware-Angriffe auf europäische Bahnbetreiber und Logistikdienstleister als Beleg dafür, dass physische Transportketten längst im Fokus digitaler Erpresser stehen. Auch geopolitische Spannungen erhöhen laut Beitrag das Risiko gezielter Sabotage, während KI-gestützte Angriffe Tempo und Skalierbarkeit von Attacken steigern.
Bemerkenswert ist die Aussage, dass klassische IT-Sicherheitsansätze – etwa reflexartige Abschaltungen bei Verdachtsfällen – im OT-Kontext kontraproduktiv sein können. Sicherheits- und Rückfallebenen müssen so gestaltet sein, dass auch im Störungsfall ein definierter, beherrschbarer Betriebszustand erhalten bleibt.
Praxis-Tipps
Aus dem Beitrag lassen sich folgende Handlungsempfehlungen für Betreiber von Verkehrsinfrastruktur ableiten:
- Schutzmechanismen sollten in bestehende Leitungs- und Kommunikationsnetze nachgerüstet werden, ohne deren kritische Funktionen zu verändern – ein Komplettaustausch alter OT-Systeme ist meist nicht realistisch
- Architektur und Konfigurationen regelmäßig neu bewerten, da frühere Best Practices überholt sein können
- Neue Schutzverfahren müssen unter realen Betriebsbedingungen getestet werden, um kritische Latenzen oder Fehlfunktionen auszuschließen
- Angriffserkennungssysteme müssen mit klaren Reaktionsprozessen verbunden sein, da Ransomware zunehmend nach dem Muster „erst ausspähen, dann drohen“ vorgeht
- Notfallpläne regelmäßig üben – Dokumentation allein reicht nicht, Abläufe müssen auch unter Zeitdruck funktionieren
- Betrieb, Administration, Security und gegebenenfalls Zulassungsstellen sollten von Beginn an gemeinsam planen, um zu verhindern, dass restriktive Sicherheitslösungen im Alltag zu komplex werden
- Ein stufenweises Vorgehen wählen und für jede Maßnahme prüfen: Sicherheitsbeitrag, Auswirkung auf Verfügbarkeit, praktische Umsetzbarkeit
Ausblick
Der Beitrag macht deutlich, dass Netzwerkmodernisierung und Cybersecurity im Verkehrssektor künftig nicht mehr getrennt betrachtet werden dürfen. Sichere IP-Netze, kontrollierte Migrationen, segmentierte Architekturen, geschützte Fernzugänge und kontinuierliches Security Monitoring sollen von Beginn an zusammen gedacht werden. Angesichts verschärfter regulatorischer Vorgaben durch NIS-2 und das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 müssen Betreiber zudem systematisch nachweisen können, dass ihre Sicherheitsmaßnahmen den stabilen Betrieb nicht beeinträchtigen – neue oder geänderte Systeme sind vor dem Praxiseinsatz unter definierten Bedingungen zu erproben. Die zentrale Botschaft des Gastbeitrags: Sicherheit, die den Betrieb stoppt, verfehlt ihr Ziel ebenso wie ein System, das zwar leicht bedienbar, aber unzureichend geschützt ist. Gefragt ist die passende Balance aus Schutz, Verfügbarkeit und Handhabbarkeit.